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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 25. Mai 2026

Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Valenqor Lab, Georgstraße 73, 27570 Bremerhaven (nachfolgend "Auftragnehmer") und deren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Ingenieurdienstleistungen im Bereich Smart-Home-Systeme, Gebäudeautomation und Energieoptimierung.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

Definitionen

Dienstleistungen
Planung, Beratung, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme von Smart-Home-Systemen, Energiemanagementsystemen und verwandter Steuerungstechnik in Wohngebäuden.
Angebot
Schriftliches Dokument, das Valenqor Lab dem Auftraggeber nach einer Vor-Ort-Analyse übersendet und das Leistungsumfang, Materialien und Preise beschreibt.
Auftragsbestätigung
Schriftliche Bestätigung des Auftragnehers nach Eingang der unterzeichneten Auftragserteilung des Auftraggebers, durch die der Vertrag verbindlich zustande kommt.
Installationsort
Das Gebäude oder die Wohneinheit, in dem die vereinbarten Dienstleistungen erbracht werden sollen.
Inbetriebnahme
Der Abschluss der Installationsarbeiten einschließlich Funktionsprüfung und Einweisung des Auftraggebers in die installierten Systeme.

Vertragsschluss

Angebote von Valenqor Lab sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Beauftragung durch den Auftraggeber stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Auftraggeber zustande.

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.

Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung der einschlägigen technischen Normen und Vorschriften, insbesondere der VDE-Vorschriften, der DIN-Normen sowie der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern während der vereinbarten Arbeitszeiten Zugang zum Installationsort zu gewähren. Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Installationsort ausreichende Energieversorgung und geeignete Arbeitsbedingungen vorhanden sind. Notwendige bauliche Vorarbeiten, die nicht Gegenstand des Auftrags sind, liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlichen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

ZahlungszeitpunktFälliger BetragBedingung
Bei Auftragserteilung30% des GesamtbetragsAnzahlung nach Auftragsbestätigung
Bei Lieferung der Materialien40% des GesamtbetragsNachweis durch Lieferschein
Nach Abnahme30% des GesamtbetragsUnterzeichnetes Abnahmeprotokoll

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu entrichten. Das Recht auf Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Abnahme

Nach Abschluss der Installationsarbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in die installierten Systeme ein und dokumentiert die erbrachten Leistungen in einem Abnahmeprotokoll. Der Auftraggeber bestätigt die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Unterzeichnung des Protokolls.

Weigert sich der Auftraggeber ohne Angabe wesentlicher Mängel, die Abnahme zu erklären, gilt die Leistung nach Ablauf von 14 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung als abgenommen.

Gewährleistung

Für Mängel der erbrachten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme. Für eingebaute Materialien und Geräte gelten zusätzlich die Herstellergarantien.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Valenqor Lab hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften vorgehen.

Haftung

Valenqor Lab haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Valenqor Lab der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Nebenpflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Valenqor Lab eine Garantie übernommen hat oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Valenqor Lab. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf Verlangen ausreichend zu versichern.

Datenschutz im Vertragsverhältnis

Im Rahmen der Vertragsabwicklung werden personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unter https://valenqorlab.digital/privacy.html.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bremerhaven, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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